Aufsichtsratsmitglieder und Umsatzsteuer
Das BMF ging in Abschn. 2.2 Abs. 2 S. 7 UStAE bislang davon aus, dass ein Mitglied eines Aufsichtsrats seine Tätigkeit selbständig ausübt. Mit Schreiben vom 08.07.2021 änderte das BMF seine Auffassung. Danach ist das Aufsichtsratsmitglied nicht selbständig tätig, wenn es eine Fixvergütung erhält oder der variable Bestandteil seiner Vergütung weniger als 10% der Gesamtvergütung beträgt. Diese Grundsätze gelten ebenfalls für Mitglieder anderer Kontrollgremien. Trotz der Erläuterungen durch das BMF-Schreiben bleiben in der Praxis einige Anwendungsfragen unbeantwortet. Das KMLZ Online-Seminar behandelt den Inhalt des BMF-Schreibens und offene Fragen.
Level
ExperteZielgruppe
Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von beaufsichtigten GesellschaftenDozent
Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur., Georg von StreitInfos
- Typ:
- Einzelseminar
- Dauer:
- 90 min
- Sprache:
- Deutsch
- Abschluss:
- Teilnahmebestätigung
- Preis:
-
119,00 €
MwSt: 19 %
Termin
- Start:
- 03.03.2022, 10:00 Uhr
- Ende:
- 03.03.2022, 11:30 Uhr
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AGENDA
- Bisherige Verwaltungspraxis
- Urteil des EuGH v. 13.06.2019 – C-420/18 – IO: Nichtsteuerbarkeit bei Fixvergütung
- Urteil des BFH v. 27.11.2019 – V R 23/19: Nichtsteuerbarkeit bei Fixvergütung
- Aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung:
- zu Mitgliedern von Aufsichtsgremien
- zu Mitgliedern von Leitungsgremien
- zu Fällen der Fixvergütung und der variablen Vergütung
- BMF-Schreiben v. 08.07.2021
- Praktische Anwendungsfragen, u.a.:
- Berechnung der 10%-Grenze
- Leistungszeitpunkt
- Aufsichtsratsmitglied anderweitig Unternehmer
- Abrechnungsfragen
- Gestaltungsmöglichkeiten
Weitere Informationen
- Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Lautsprecher
- Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer, um ungestört zuhören zu können
- Testen Sie hier die Systemanforderungen, um Verbindungsprobleme zu vermeiden
- Das Online-Seminar wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnung ist jedoch nicht käuflich erwerbbar