Aufsichtsratsmitglieder und Umsatzsteuer

Das BMF ging in Abschn. 2.2 Abs. 2 S. 7 UStAE bislang davon aus, dass ein Mitglied eines Aufsichtsrats seine Tätigkeit selbständig ausübt. Mit Schreiben vom 08.07.2021 änderte das BMF seine Auffassung. Danach ist das Aufsichtsratsmitglied nicht selbständig tätig, wenn es eine Fixvergütung erhält oder der variable Bestandteil seiner Vergütung weniger als 10% der Gesamtvergütung beträgt. Diese Grundsätze gelten ebenfalls für Mitglieder anderer Kontrollgremien. Trotz der Erläuterungen durch das BMF-Schreiben bleiben in der Praxis einige Anwendungsfragen unbeantwortet. Das KMLZ Online-Seminar behandelt den Inhalt des BMF-Schreibens und offene Fragen. 

Level

Experte

Zielgruppe

Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von beaufsichtigten Gesellschaften

Dozent

Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur., Georg von Streit

Infos

Typ:
Einzelseminar
Dauer:
90 min
Sprache:
Deutsch
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Preis:
119,00 €
MwSt: 19 %

Termin

Start:
03.03.2022, 10:00 Uhr
Ende:
03.03.2022, 11:30 Uhr

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