Öffentliche Hand: Erleichterungen beim Vorsteuerabzug – Neues BMF-Schreiben
Die Neuregelung der Besteuerung der öffentlichen Hand in § 2b UStG mutiert seit Jahren zur “never ending story”. Der Gesetzgeber möchte mit dem JStG 2024 zum wiederholten Mal die Anwendung des § 2b UStG hinausschieben. In der Gesetzesbegründung führt der Gesetzgeber aus, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts immer noch vor „administrativen Herausforderungen“ stehen. Gleichzeitig räumt er ein, dass daneben auch noch „weitere, grundlegende Rechtsanwendungsfragen bestehen“. Die Finanzverwaltung hat nun versucht, eine dieser grundlegenden Rechtsanwendungsfragen mit dem neuen Schreiben des BMF v. 12.06.2024 zu lösen: Es geht um die Frage, ob und welche Vereinfachungen beim Vorsteuerabzug möglich sind. In unserem Seminar gehen wir praxisgerecht auf die Fragen des Vorsteuerabzugs bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Allgemeinen und speziell im Lichte des BMF-Schreibens ein.
Level
Anfänger/EinsteigerZielgruppe
Mitarbeiter und Vertreter von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Anstalten des öffentlichen Rechts, Kammern, Hochschulen und Kirchen, Berater juristischer Personen des öffentlichen RechtsDozent
Prof. Dr. Thomas Küffner, Dr. Jochen TillmannsInfos
- Typ:
- Einzelseminar
- Dauer:
- 90 min
- Sprache:
- Deutsch
- Abschluss:
- Teilnahmebestätigung
- Preis:
-
119,00 €
MwSt: 19 %
Termin
- Start:
- 03.07.2024, 08:15 Uhr
- Ende:
- 03.07.2024, 09:45 Uhr
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AGENDA
- Einführung: Vorsteuerabzug bei jPdöR
- BMF-Schreiben vom 12.06.2024
- Inhalt
- Einnahmenschlüssel
- Sonderregelung Grundstücke
- Sonderregelung kleine jPöR
- Pauschaler Schlüssel
- Organisationseinheiten
WEITERE INFORMATIONEN
- Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Lautsprecher
- Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer, um ungestört zuhören zu können
- Testen Sie hier die Systemanforderungen, um Verbindungsprobleme zu vermeiden
- Das Online-Seminar wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnung ist jedoch nicht käuflich erwerbbar