E-Charging – Umsatzsteuerliche Behandlung des Ladevorgangs und zutreffende Abrechnung
Die umsatzsteuerliche Behandlung des Aufladens von Elektrofahrzeugen (E-Charging) ist sehr praxisrelevant, da neben dem Ladestationsbetreiber (Charge Point Operator, CPO) regelmäßig auch sog. E-Mobilitätsbetreiber (E-Mobility Provider, EMP) beteiligt sind. Bereits im Jahr 2023 hat der EuGH das E-Charging als Lieferung eingeordnet. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.10.2024 bestätigt, dass im Drei-Personen-Verhältnis zwischen CPO, EMP und Nutzer eine Lieferkette vorliegen kann. Damit stellt sich jedoch eine Vielzahl von Folgefragen, insbesondere für den EMP.
Im Online-Seminar ordnet Dr. Matthias Oldiges die aktuellen EuGH-Urteile zum E-Charging ein und gibt Handlungsanweisungen, wie die umsatzsteuerlichen Risiken für CPO und EMP minimiert werden können. Denn bei einer unzutreffenden Abrechnung drohen Nachzahlungen und abgabenrechtliche Konsequenzen.