Innergemeinschaftliches Verbringen – Wann ist was wo zu melden, falls überhaupt?

Das Verbringen eigener Gegenstände von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen kommt in der Praxis häufiger vor, als man denkt. Es ist jedoch oft schwer zu erkennen, da es sich in der Regel nicht in der Buchhaltung niederschlägt. Nur ausgefeilte ERP-Systeme mit einer Abbildung von Bestandsumlagerungen können dies verfolgen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht handelt es sich beim Verbringen um eine (fiktive) innergemeinschaftliche Lieferung, die in beiden Mitgliedstaaten gemeldet werden muss und folglich mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das Verbringen nur dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn die Voraussetzungen des Art. 138 MwStSystRL erfüllt sind. Andererseits kann das Verbringen eigener Gegenstände unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei vorübergehender Verwendung, auch gar nicht umsatzsteuerlich zu deklarieren sein. In diesem Seminar werden wir Szenarien, die relevanten Unterschiede und die anwendbaren Regelungen darstellen.

Level

Fortgeschritten

Zielgruppe

Steuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfachwirte, Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter der Steuerabteilung und Buchhaltung

Dozent

Astrid Breitsameter, Ronny Langer

Infos

Typ:
Einzelseminar
Bearbeitungszeit:
90 min
Sprache:
Deutsch
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Preis:
153,51 €
MwSt: 19 %

Termin

Start:
31.03.2025, 10:00 Uhr
Ende:
31.03.2025, 11:30 Uhr

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