Kompensation für gescheiterte Steuererstattung: Der Reemtsma-Anspruch (Direktanspruch)

Hat der Leistungsempfänger zu viel Umsatzsteuer an den Leistenden bezahlt und scheitert sein Vorsteuerabzug, ist der Leistungsempfänger darauf angewiesen, den entsprechenden Steuerbetrag vom Leistenden zurückgezahlt zu bekommen. Scheitert auch diese zivilrechtliche Rückzahlung, kann für den Leistungsempfänger der sog. Reemtsma-Anspruch die rettende Lösung sein. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15.03.2007 zum Fall „Reemtsma Cigarettenfabriken“ einen Direktanspruch („Reemtsma-Anspruch“) entwickelt. Zahlreiche Urteile folgten. Das BMF erkennt diesen Anspruch zwar an, schränkt ihn jedoch – unionsrechtswidrig – ganz erheblich ein. Betroffene Unternehmer sollten dennoch ihre Chancen nutzen.

Level

Anfänger/Einsteiger

Zielgruppe

Mitarbeiter von Steuerabteilungen, Steuerberater, Rechtsanwälte

Dozent

Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur., Christoph Worm

Infos

Typ:
Einzelseminar
Dauer:
90 min
Sprache:
Deutsch
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Preis:
153,51 €
MwSt: 19 %

Termin

Start:
06.06.2025, 10:00 Uhr
Ende:
06.06.2025, 11:30 Uhr

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