Kompensation für gescheiterte Steuererstattung: Der Reemtsma-Anspruch (Direktanspruch)
Hat der Leistungsempfänger zu viel Umsatzsteuer an den Leistenden bezahlt und scheitert sein Vorsteuerabzug, ist der Leistungsempfänger darauf angewiesen, den entsprechenden Steuerbetrag vom Leistenden zurückgezahlt zu bekommen. Scheitert auch diese zivilrechtliche Rückzahlung, kann für den Leistungsempfänger der sog. Reemtsma-Anspruch die rettende Lösung sein. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15.03.2007 zum Fall „Reemtsma Cigarettenfabriken“ einen Direktanspruch (sog. „Reemtsma-Anspruch“) entwickelt. Zahlreiche Urteile folgten. Das BMF erkennt diesen Anspruch zwar an, schränkt ihn jedoch – unionsrechtswidrig – ganz erheblich ein. Betroffene Unternehmer sollten dennoch ihre Chancen nutzen.
Level
FortgeschrittenZielgruppe
Mitarbeiter von Steuerabteilungen, Steuerberater, RechtsanwälteDozent
Denise Bahnmüller, Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.Agenda
- Hintergrund
- Rechtliche Voraussetzungen
- Chancen für Unternehmer
- Notwendige Schritte zur Geltendmachung des Anspruchs
- Fallstricke in der Praxis
Weitere Informationen
- Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Lautsprecher
- Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer, um ungestört zuhören zu können
- Testen Sie hier die Systemanforderungen, um Verbindungsprobleme zu vermeiden
- Das Online-Seminar wird aufgezeichnet. Der Link zur Aufzeichnung wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.