Plattformen in der Umsatzsteuer
In den letzten Jahren setzt sich der Trend fort, dass die umsatzsteuerrechtlichen Pflichten aus Gründen der effektiven Steuererhebung mehr und mehr auf die Plattformbetreiber übertragen werden. Dies gilt sowohl für Lieferungen als auch für Dienstleistungen über Plattformen. Zudem enthält die Initiative „VAT in the Digital Age“ umfangreichen Änderungsvorschläge für die Plattformwirtschaft. Zuletzt hat der nationale Gesetzgeber den digitalen Plattformen mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7) weitere Meldepflichten auferlegt.