Überhöhter Steuerausweis in Rechnungen: Unionsrechtswidrigkeit von § 14c UStG

Die deutsche Regelung des § 14c UStG und die konkrete Anwendung durch die Finanzverwaltung verstößt in mehrerlei Hinsicht gegen EU-Recht. Weist eine Person zu viel Umsatzsteuer in einer Rechnung an einen Endverbraucher aus, entsteht keine Steuerschuld nach § 14c UStG/Art. 203 MwStSystRL. Werden Rechnungen sowohl an Endverbraucher als auch an Unternehmer ausgestellt, darf das Verhältnis im Zweifel geschätzt werden. Die deutsche Finanzverwaltung bleibt bisher deutlich hinter diesen Maßstäben zurück und bürdet dem Unternehmer das Nachweisrisiko auf. Auch Fälle, in denen Unternehmer gutgläubig einen überhöhten Steuerausweis vornehmen, finden im deutschen Recht bisher keine ausreichende Beachtung. Steuererstattungen müssen teilweise auch ohne Rechnungsberichtigung möglich sein.

Level

Fortgeschritten

Zielgruppe

Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter in Steuerabteilungen, Rechnungswesen und Buchhaltung sämtlicher Branchen

Dozent

Dr. Maike Huth, Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.

Infos

Typ:
Einzelseminar
Bearbeitungszeit:
90 min
Sprache:
Deutsch
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Preis:
153,51 €
MwSt: 19 %

Termin

Start:
23.09.2025, 14:00 Uhr
Ende:
23.09.2025, 15:30 Uhr

Interesse geweckt?

Dann würden wir uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen!

Zum Warenkorb hinzufügen