Unionsrechtswidrigkeit von § 14c UStG

§ 14c UStG verstößt gegen EU-Recht. Und das gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen liegt keine Steuerschuld nach § 14c UStG vor, wenn keine Steuergefährdung besteht, da die Rechnungsempfänger zu dem Personenkreis gehören, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zum anderen liegt keine Steuerschuld nach § 14c UStG vor, wenn der Rechnungsaussteller gutgläubig Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen hat. Damit sind Steuererstattungen auch ohne Rechnungsberichtigung möglich.

Level

Experte

Zielgruppe

Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Steuerabteilung und Buchhaltung

Dozent

Maike Huth, Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.

Infos

Typ:
Einzelseminar
Bearbeitungszeit:
90 min
Sprache:
Deutsch
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Preis:
153,51 €
MwSt: 19 %

Termin

Start:
24.03.2025, 10:00 Uhr
Ende:
24.03.2025, 11:30 Uhr

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