Unionsrechtswidrigkeit von § 14c UStG
§ 14c UStG verstößt gegen EU-Recht. Und das gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen liegt keine Steuerschuld nach § 14c UStG vor, wenn keine Steuergefährdung besteht, da die Rechnungsempfänger zu dem Personenkreis gehören, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zum anderen liegt keine Steuerschuld nach § 14c UStG vor, wenn der Rechnungsaussteller gutgläubig Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen hat. Damit sind Steuererstattungen auch ohne Rechnungsberichtigung möglich.
Level
ExperteZielgruppe
Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Steuerabteilung und BuchhaltungDozent
Maike Huth, Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.Infos
- Typ:
- Einzelseminar
- Bearbeitungszeit:
- 90 min
- Sprache:
- Deutsch
- Abschluss:
- Teilnahmebestätigung
- Preis:
-
153,51 €
MwSt: 19 %
Termin
- Start:
- 24.03.2025, 10:00 Uhr
- Ende:
- 24.03.2025, 11:30 Uhr
AGENDA
- Voraussetzungen der Steuerentstehung nach § 14c UStG
- Korrekturmöglichkeiten
- Beim unrichtigen Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG)
- Beim unberechtigten Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)
- Zeitliche Wirkung der Korrektur
- Zivilrechtliche Aspekte der Rückabwicklung
- Steuererstattung ohne Korrekturhandlung
- Keine Steuergefährdung
- EuGH, Urt. v. 08.12.2022, C-378/21 – P GmbH und EuGH-Vorlage zu P-GmbH II
- Gutgläubigkeit des Rechnungsausstellers: FG Köln, Urt. v. 25.07.2023, 8 K 2452/21
- Weitere aktuelle Rechtsprechung
Weitere Informationen
- Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Lautsprecher
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- Das Online-Seminar wird aufgezeichnet. Der Link zur Aufzeichnung wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.