Versandhandel mit Großbritannien als Drittland

Großbritannien ist schon länger aus umsatzsteuerlicher Sicht ein Drittland und lebt seine eigenen Regelungen zum Versandhandel. Die EU-Regelungen sind für Verkäufe nach Großbritannien nicht anwendbar. Der Onlinehandel aus der EU nach Großbritannien wächst jedoch ungebremst weiter.

Aus den Regelungen in Großbritannien resultiert für die Onlinehändler grundsätzlich eine Registrierungsverpflichtung ab dem ersten Umsatz dort. Für den Handel über Online-Marktplätze bestehen wiederum Sonderregelungen. Auch um die Abwicklung der Waren beim britischen Zoll muss sich vom Grundsatz her der Onlinehändler eigenständig kümmern.

In der Praxis müssen insbesondere folgende Fragen geklärt werden: Wie wickelt man nun die Lieferungen nach und innerhalb von Großbritannien ab? Gibt es Besonderheiten, wenn man Onlinemarktplätze nutzt? Wie behandelt man Korrekturen für die Vergangenheit? Führen die erbrachten Umsätze überhaupt zwingend zu einer Registrierungspflicht in Großbritannien? Oder geht es doch ohne Registrierung? Antworten auf diese Fragen und Einiges mehr, erfahren Sie kompakt zusammengefasst in unserem Online-Seminar.

Level

Fortgeschritten

Zielgruppe

Steuerberater mit Mandanten im E-Commerce, Onlinehändler, Mitarbeiter der Buchhaltung oder Steuerabteilung von Unternehmen mit Versandhandelsumsätzen

Dozent

Fresa C. Amthor, Dr. Atanas Mateev

Infos

Typ:
Einzelseminar
Dauer:
90 min
Sprache:
Deutsch
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Preis:
153,51 €
MwSt: 19 %

Termin

Start:
08.04.2025, 10:00 Uhr
Ende:
08.04.2025, 11:30 Uhr

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