§ 14c UStG verstößt gegen EU-Recht – Steuererstattung auch ohne Rechnungskorrektur

§ 14c UStG verstößt gegen EU-Recht. Und das gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen liegt keine Steuerschuld nach § 14c UStG vor, wenn keine Steuergefährdung besteht, da die Rechnungsempfänger zu dem Personenkreis gehören, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zum anderen liegt keine Steuerschuld nach § 14c UStG vor, wenn der Rechnungsaussteller gutgläubig Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen hat. Damit sind Steuererstattungen auch ohne Rechnungsberichtigung möglich.

Level

Fortgeschritten

Zielgruppe

Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter in Steuerabteilungen, Rechnungswesen und Buchhaltung sämtlicher Branchen

Dozent

Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.

Infos

Typ:
Einzelseminar
Dauer:
90 min
Sprache:
Deutsch
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Preis:
119,00 €
MwSt: 19 %

Termin

Start:
09.02.2024, 10:00 Uhr
Ende:
09.02.2024, 11:30 Uhr

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