Haftung in der Unternehmensinsolvenz – Wer haftet für Umsatzsteuerschulden: Insolvenzverwalter, Gesellschafter oder doch die Geschäftsführung?
Dieses Online-Seminar widmet sich der Frage, wer für Umsatzsteuerschulden eines insolventen Unternehmens letztlich einstehen muss. Während im betrieblichen Alltag zumeist der Unternehmer die umsatzsteuerrechtlichen Erklärungs- und Entrichtungspflichten wahrnimmt, ändert sich dies im insolvenzrechtlichen Kontext meist. Die zuständigen Organe des sich in der Krise befindlichen Unternehmens und dessen Insolvenzverwalter müssen einige Sonderregelungen beachten, um sich ggf. vor einer Haftung für rückständige Umsatzsteuerschulden schadlos zu halten. In diesem Onlineseminar stellen wir Ihnen die Grundlagen der Haftung für Umsatzsteuerschulden im insolvenzrechtlichen Kontext dar und informieren Sie über etwaige Haftungsrisiken und deren Vermeidung in der täglichen Praxis.
Level
FortgeschrittenZielgruppe
Mitarbeiter von Steuerabteilungen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Steuerfachwirte, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter, Insolvenzverwalter, Fachanwälte für SteuerrechtDozent
Dr. Yue Siebel, Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.Infos
- Typ:
- Einzelseminar
- Dauer:
- 90 min
- Sprache:
- Deutsch
- Abschluss:
- Teilnahmebestätigung
- Preis:
-
119,00 €
MwSt: 19 %
Termin
- Start:
- 21.12.2023, 10:00 Uhr
- Ende:
- 21.12.2023, 11:30 Uhr
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AGENDA
- Querschnittsmaterie Umsatzsteuerinsolvenzrecht
- Haftung für Umsatzsteuerschulden
• vor der Insolvenz
• während der Insolvenz
• nach der Insolvenz
- Gesellschafterhaftung/Geschäftsführerhaftung/Haftung bei Organschaften
- Haftung des Insolvenzverwalters
- Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine Haftungsinanspruchnahme
WEITERE INFORMATIONEN
- Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Lautsprecher
- Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer, um ungestört zuhören zu können
- Testen Sie hier die Systemanforderungen, um Verbindungsprobleme zu vermeiden
- Das Online-Seminar wird aufgezeichnet. Der Link zur Aufzeichnung wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.