Kompensation für Vorsteuerschaden: Der Reemtsma-Anspruch (Direktanspruch)

Hat der Leistungsempfänger zu viel Umsatzsteuer an den Leistenden bezahlt und scheitert sein Vorsteuerabzug, ist der Leistungsempfänger darauf angewiesen, den entsprechenden Steuerbetrag vom Leistenden zurückgezahlt zu bekommen. Scheitert auch diese zivilrechtliche Rückzahlung, kann für den Leistungsempfänger der sog. Reemtsma-Anspruch die rettende Lösung sein. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15.03.2007 zum Fall „Reemtsma Cigarettenfabriken“ einen Direktanspruch („Reemtsma-Anspruch“) entwickelt. Mit Schreiben vom 12.04.2022 hat erstmals auch das BMF dazu Stellung bezogen. Zwar räumt das BMF nun grundsätzlich einen solchen Anspruch ein. Die Voraussetzungen, die im BMF-Schreiben formuliert sind, schränken den Anspruch gleichzeitig jedoch erheblich ein. Eine dieser Beschränkungen hat der EuGH bereits jetzt in seiner aktuellen Entscheidung vom 07.09.2023 in der Rechtssache „Schütte“ gekippt.

Level

Fortgeschritten

Zielgruppe

Mitarbeiter von Steuerabteilungen, Steuerberater, Rechtsanwälte

Dozent

Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur., Christoph Worm

Infos

Typ:
Einzelseminar
Dauer:
90 min
Sprache:
Deutsch
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Preis:
119,00 €
MwSt: 19 %

Termin

Start:
09.10.2023, 14:00 Uhr
Ende:
09.10.2023, 15:30 Uhr

Leider schon vorbei

Dieser Kurs ist leider nicht mehr buchbar.