Überhöhter Steuerausweis in Rechnungen: Einschränkung des § 14c UStG durch EuGH und BFH
Wer überhöht Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, schuldet sie (Art. 203 MwStSystRL/§ 14c UStG). Aktuelle Urteile zeigen, dass § 14c UStG zu weit gefasst ist und europarechtskonform einschränkend ausgelegt werden muss. Daraus ergeben sich Erleichterungen für Unternehmer bei der Abwehr entsprechender Steuerforderungen der Finanzbehörde oder bei der Geltendmachung entsprechender Erstattungsansprüche.
Level
FortgeschrittenZielgruppe
Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter in Steuerabteilungen, Rechnungswesen und Buchhaltung sämtlicher BranchenDozent
Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.Agenda
Voraussetzungen der Steuerentstehung nach § 14c UStG
Korrekturmöglichkeiten
- Beim unrichtigen Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG)
- Beim unberechtigten Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)
- Zeitliche Wirkung der Korrektur
- Handschriftliche Rechnungskorrektur durch Dritte, BFH, Urt. v. 09.07.2025 – XI R 25/23
Steuererstattung ohne Korrekturhandlung
- Wenn keine Steuergefährdung
- EuGH, Urt. v. 08.12.2022, C-378/21 – P GmbH I: Rechnungen an Endverbraucher
- EuGH, Urt. v. 01.08.2025, C-794/23 – P-GmbH II: Rechnungen an Endverbraucher und Unternehmer (Schätzung)
- BFH, Urt. v. 09.07.2025 – XI R 25/23: Schlussrechnung: Keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG bei fehlender Steuergefährdung
- Bei Gutgläubigkeit des Rechnungsausstellers: FG Köln, Urt. v. 25.07.2023, 8 K 2452/21, etc.
Weitere aktuelle Rechtsprechung
Zivilrechtliche Aspekte der Rückabwicklung
Weitere Informationen
- Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Lautsprecher
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