Umsatzsteuer und Ertragsteuer bei Influencern, Youtubern, Streamern etc.
Influencer – von den einen noch vor nicht allzu langer Zeit als „Eintagsfliege“ abgetan - sind längst mehr als ein kurzweiliger Trend. Schon 6% der Generation Z in Deutschland verdienten im Jahr 2021 ihren Lebensunterhalt als Vollzeit-Influencer. Ihre steigenden Reichweiten sind Magnete für etwaig gestaltete Zusammenarbeiten mit Unternehmen fast aller Branchen. In der Praxis zeigen sich mitunter komplexe Vergütungskonstrukte wie Mischvergütungen, Dauerleihen, Donations etc. Sowohl für die zu bewerbenden Unternehmen wie auch für die Influencer, Youtuber, Streamer etc. stellen sich vielfältige ertragsteuerliche wie umsatzsteuerliche Fragen.
Das Ziel des Seminars ist es, die steuerliche Abbildung des Geschäftsmodells der Influencer, Youtuber, Gamer etc. anhand in der Praxis gängiger Vertragsgestaltungen genauer zu beleuchten und steuerliche Risiken und Optimierungsbedarf aufzuzeigen. Dies erfolgt jeweils aus Sicht sowohl der Ertrag- wie auch der Umsatzsteuer.
Level
FortgeschrittenZielgruppe
Influencer, Youtuber, Streamer etc. und Unternehmen, die Leistungen dieser Berufsgruppe in Anspruch nehmen sowie deren steuerliche BeraterDozent
Lena Ernst, Dr. Markus Müller, LL.M.Infos
- Typ:
- Einzelseminar
- Dauer:
- 90 min
- Sprache:
- Deutsch
- Abschluss:
- Teilnahmebestätigung
- Preis:
-
119,00 €
MwSt: 19 %
Termin
- Start:
- 27.11.2024, 14:00 Uhr
- Ende:
- 27.11.2024, 15:30 Uhr
AGENDA
- Einführung / Steuerliche Relevanz von Instagram, TikTok, YouTube & Co.
- Unternehmereigenschaft / Gewerbebetrieb / Gewerbesteuer
- Diverse Vergütungskonstrukte (u. a. Mischvergütung, Dauerleihe, Gratisprodukte, Donations etc.) und deren steuerliche Optimierung
- Vorsteuerabzug und Betriebsausgaben
WEITERE INFORMATIONEN
- Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Lautsprecher
- Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer, um ungestört zuhören zu können
- Testen Sie hier die Systemanforderungen, um Verbindungsprobleme zu vermeiden
- Das Online-Seminar wird aufgezeichnet. Der Link zur Aufzeichnung wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.