Besteuerung kirchlicher Körperschaften – Einführung in die Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer
Die Besteuerung kirchlicher Körperschaften umfasst zahlreiche Besonderheiten im Körperschaftsteuer-, Kapitalertragsteuer- und Umsatzsteuerrecht. Gerade für Mitarbeitende im Rechnungswesen, in der Buchhaltung oder in Steuerabteilungen stellt sich häufig die Frage, welche Tätigkeiten steuerlich relevant sind, wann Steuerbefreiungen greifen und welche Folgen sich für die tägliche Praxis ergeben. Gleichzeitig gewinnen die rechtssichere Erfassung steuerlicher Sachverhalte und die Einhaltung von Tax-Compliance-Anforderungen zunehmend an Bedeutung.
Das Seminar vermittelt praxisnah die steuerlichen Grundlagen kirchlicher Körperschaften. Im Fokus stehen die Einordnung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 KStG, die Steuerbefreiung bei kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken, die Kapitalertragsteuer bei BgA und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sowie die Bedeutung des steuerlichen Einlagekontos. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 UStG und § 2b UStG. Das Seminar schafft ein grundlegendes Verständnis für die wichtigsten steuerlichen Zusammenhänge und zeigt auf, wie steuerliche Risiken frühzeitig erkannt und typische Praxisfälle rechtssicher eingeordnet werden können.
Level
Anfänger/EinsteigerZielgruppe
Mitarbeiter in Steuerabteilungen, Rechnungswesen und Buchhaltung kirchlicher KörperschaftenDozent
Prof. Dr. Thomas Küffner, Matthias Menebröcker, LL.MAgenda
- Betriebe gewerblicher Art nach § 4 KStG bei kirchlichen Körperschaften
- Steuerbefreiung nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG bei kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken
- Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei BgA und wGB
- Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG
- Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 UStG und nach § 2b UStG
Weitere Seminare
Kirchliche Tätigkeiten auf dem umsatzsteuerlichen Prüfstand
06.10.2026 | 08.15 - 09.45
Zusammenarbeit kirchlicher Körperschaften im Anwendungsbereich des § 2b UStG
27.10.2026 | 08.15 - 09.45
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- Das Online-Seminar wird aufgezeichnet. Der Link zur Aufzeichnung wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.